Marco Lemke

Finanzdienstleistung seit 2004

   

   03391-5104037 

             oder      

   Schreiben Sie uns

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 03391-5104037

 kontakt@marco-lemke.de

Gesundheit

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) bildet das Fundament des deutschen Gesundheitssystems und bietet der Mehrheit der Bevölkerung einen verlässlichen Gesundheitsschutz. Sie basiert auf dem Solidarprinzip: Alle Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge und erhalten im Krankheitsfall die notwendigen medizinischen Leistungen. Diese Basisversorgung hinterlässt Leistungslücken, die Versicherten punktuell über private Zusatzversicherungen schließen können.

Beiträge und Zusatzbeiträge

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV liegt bei 14,6 Prozent (Stand 2025) des Bruttoeinkommens und wird je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Zusätzlich erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den Arbeitnehmer allein tragen. 2025 lag dieser durchschnittlich bei 2,5 Prozent, sodass sich ein Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent ergibt. Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich.

Leistungen und Leistungsunterschiede

Die GKV übernimmt eine medizinische Grundversorgung. Dazu gehören Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Zwar sind die Kernleistungen gesetzlich festgelegt, doch Krankenkassen haben Spielräume bei Zusatzleistungen. Einige bieten beispielsweise erweiterte Präventionsangebote, professionelle Zahnreinigungen oder Zuschüsse für alternative Heilmethoden. Die Leistungskataloge sollten bei einem Vergleich der Krankenkassen in jedem Fall mit geprüft werden.

Wechsel der Krankenkasse

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse kann sich lohnen, beispielsweise aufgrund niedrigerer Zusatzbeiträge oder besserer Zusatzleistungen. Seit Januar 2021 gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat zum Monatsende. Zudem besteht eine Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der gewählten Krankenkasse. Bei Beitragserhöhungen haben Versicherte aber ein Sonderkündigungsrecht.

Die Anmeldung bei einer neuen Krankenkasse ist unkompliziert: Nach dem Wechsel übernimmt die neue Kasse automatisch die Kündigung der bisherigen Versicherung. Es empfiehlt sich jedoch, vorab Leistungen und Beiträge der Anbieter sorgfältig zu ver­gleichen.

Private Zusatzversicherungen ergänzen die Versorgung

Die Leistungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schränken die Gesundheitsversorgung ein. Insbesondere in den Bereichen Zahnmedizin, Krankenhausaufenthalte und ambulante Versorgung können private Zusatzversicherungen sinnvoll sein.

  • Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: Deckt Kosten für hochwertigeren Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige professionelle Zahnreinigungen, die von der GKV nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.
  • Krankenhauszusatzversicherung: Sichert Vorteile wie Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlfreiheit bei Kliniken.
  • Auslandskrankenversicherung: Übernimmt medizinische Behandlungen im Ausland, da die GKV dort oft nur eingeschränkten Schutz bietet.
  • Ambulante Zusatzversicherung: Übernimmt Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen, Zuschüsse für alternative Heilmethoden (z. B. Osteopathie) und erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen.
    Zusatzversicherungen ermöglichen es Versicherten, ihre medizinische Versorgung individuell zu verbessern und über den GKV-Standard hinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Wechsel in die Private Kranken­ver­si­che­rung

Arbeitnehmer können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die sogenannte Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Diese liegt im Jahr 2025 bei 73.800 Euro brutto jährlich. Durch einen Wechsel können Versicherte den Grad ihrer Gesundheitsversorgung durch die freie Tarifwahl selbst bestimmen. Eine professionelle Beratung hilft dabei, die Vor- und Nachteile beider Gesundheitssysteme genau zu verstehen und sich für die passende Versorgung zu entscheiden.

GKV: Grundversorgung mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten

Die GKV bietet eine solide Grundversorgung, die mit der Wahl der richtigen Krankenkasse und privaten Zusatzversicherungen individuell optimiert werden kann. Ein Wechsel in die Private Kranken­ver­si­che­rung kann unter bestimmten Voraussetzungen Vorteile bieten, sollte aber sorgfältig geprüft werden.

Es empfiehlt sich, regelmäßig die eigenen Versicherungsbedürfnisse zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, um eine optimale medizinische Versorgung sicherzustellen.


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Individuelle Gesundheitsversorgung
Die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung (GKV) hinterlässt in vielen Bereichen Leistungslücken. Patienten müssen beispielsweise für hochwertigen Zahnersatz hohe Eigenanteile zahlen, erhalten im Krankenhaus oft nur eine Mehrbettzimmer-Unterbringung und müssen auf viele Zusatzleistungen wie alternative Heilmethoden oder Sehhilfen verzichten.

Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen schließen gezielt diese Lücken und ermöglichen eine bessere medizinische Versorgung. Versicherte können so ihre Gesundheitsleistungen individuell optimieren und aus verschiedenen Zusatzversicherungen für sie passende Leistungspakete wählen.

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Kosten für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen. Wer Wert auf hochwertigen Zahnersatz, Implantate oder regelmäßige Prophylaxe legt, kann mit einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung die Eigenbeteiligung erheblich reduzieren.

Leistungen einer guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung:

  • Erstattung von Zahnersatz bis zu 100 % (Implantate, Kronen, Brücken)
  • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung (1–2 Mal jährlich)
  • Bezuschussung von kieferorthopädischen Behandlungen (auch für Erwachsene)

Krankenhauszusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte werden in der Regel in Mehrbettzimmern untergebracht und von diensthabenden Ärzten behandelt. Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet dagegen eine bessere Versorgung, indem sie Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer finanziert.

Wichtige Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung:

  • Ein- oder Zweibettzimmer für mehr Ruhe und Komfort
  • Chefarztbehandlung oder Wahl eines Spezialisten
  • Möglichkeit, sich in Spezialkliniken oder Privatkliniken behandeln zu lassen

Kranken(haus)tagegeld

Wer länger krank ist oder ins Krankenhaus muss, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor allem Selbstständige oder Freiberufler profitieren von einer Zusatzabsicherung, da sie bei längeren Erkrankungen oft keinen gesetzlichen Einkommensersatz erhalten.
Unterschied zwischen beiden Versicherungen:

  • Krankentagegeldversicherung: Ergänzt das gesetzliche Krankengeld und sorgt dafür, dass Einkommenseinbußen durch längere Krank­hei­ten ausgeglichen werden
  • Krankenhaustagegeldversicherung: Zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen festen Geldbetrag, der beispielsweise für Zuzahlungen oder Verdienstausfälle genutzt werden kann.

Auslandskrankenversicherung

Wer ins Ausland reist, ist nicht automatisch über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert. Die GKV übernimmt in der Regel nur die Kosten für medizinische Behandlungen innerhalb der EU und auch dort nur in begrenzter Höhe. In Ländern wie den USA oder der Schweiz können Krankenhauskosten schnell fünfstellige Beträge erreichen. Eine Auslandskrankenversicherung ist für alle sinnvoll, die regelmäßig verreisen, egal ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Oft sind Jahrespolicen bereits für unter 20 Euro erhältlich.

Wichtige Leistungen:

  • Weltweite Erstattung von Arzt- und Krankenhauskosten
  • Kostenübernahme für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
  • Gültig für Urlaubsreisen, längere Auslandsaufenthalte oder Work & Travel

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Je nach Pflegegrad müssen Betroffene einen hohen Eigenanteil leisten. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke geschlossen und das eigene Vermögen geschützt werden.

Wichtige Leistungen:

  • Monatliche Pflegegeldzahlungen, unabhängig von tatsächlichen Kosten
  • Erstattung von Pflegeheimkosten oder ambulanter Betreuung
  • Entlastung für Angehörige, die sonst finanziell einspringen müssten

Ambulante Zusatzversicherung 

Die GKV deckt viele ambulante Leistungen nur eingeschränkt ab. Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder erweiterte Vorsorgeuntersuchungen müssen oft aus eigener Tasche gezahlt werden.

Typische Leistungen einer ambulanten Zusatzversicherung:

  • Zuschüsse für Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme für alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie
  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen über den GKV-Standard hinaus

Per Baukasten zur individuellen Absicherung 

Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen ermöglichen es gesetzlich Versicherten, ihre Gesundheitsversorgung gezielt zu verbessern – sei es durch besseren Zahnersatz, mehr Komfort im Krankenhaus oder finanzielle Sicherheit im Pflegefall.

Da die Leistungen und Tarife stark variieren, lohnt sich eine unabhängige Beratung, um eine passende und preislich sinnvolle Zusatzversicherung zu finden. Eine sorgfältige Auswahl hilft dabei, langfristig die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern.


Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.